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E-Mail: info@mittelschule-osterhofen.de

Änderung der Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

aktuell gibt es eine Veränderung bezgl. der Richtlinien der Notbetreuung an Schulen:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden nach derzeitigem Stand bis zu den Osterferien in Ausnahmefällen betreut. Die Notfallbetreuung erstreckt sich maximal auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.

Wer gehört zu den Ausnahmefällen?

Die Ausnahmefälle sind gegeben, wenn die Erziehungsberechtigten in Bereichen der derzeit kritischen Infrastruktur tätig sind. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (z. B. Rettungsdienst) und Pflege (Altenpflege, die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem wie Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen), die Kinder- und Jugendhilfe, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), die Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), der Personen- und Güterverkehr (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen), die Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation) und zentrale Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.
Infos:
Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder
  • beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind und
    das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu infizierten Personen hatte und sich innerhalb dieses Zeitraums in keinem Risikogebiet aufgehalten hatte.

Wenn sie zu diesem Personenkreis gehören und ihr Kind in der Schule betreut werden soll, dann senden sie uns bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zudem laden sie bitte die folgende Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) herunter, füllen diese aus und nehmen sie beim ersten Betreuungstermin mit in die Schule.

Mittelschule Osterhofen
Seewiesen 2 · 94486 Osterhofen
Telefon 0 99 32/90 71 80 · Fax 0 99 32/48 48